Organisation der politischen Gemeinde

Gemeinde als Urzelle der Demokratie

Die Gemeinde bildet die wichtigste Grundlage des schweizerischen Staates und der Demokratie. Ihre Selbständigkeit ist viel grösser als in andern Ländern. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Angelegenheiten überblicken und an deren Lösung mitarbeiten. Die Gemeinde weist eine noch für jedermann überblickbare Grösse auf. Die Funktionsfähigkeit unserer staatlichen Institutionen ist nur dann gewährleistet, wenn die Bürger an der Willensbildung im kleinen, überschaubaren Verband mitwirken. Man bezeichnet die Gemeinde auch als Urzelle der Demokratie, da sie ihren Gliedern die direktesten Einflussmöglichkeiten bietet.

Gemeindeversammlung

Der Gemeindeversammlung als Organ der Gemeinde stehen gemäss Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) folgende Befugnisse zu:

  • Sie kann eine Gemeindeordnung erlassen;
  • Sie erlässt Rechtssätze, soweit nicht nach kantonalem Recht ein anderes Organ zuständig ist;
  • Sie wählt den Gemeindepräsidenten, die übrigen Mitglieder des Gemeinderates, den Gemeindeschreiber, den Vermittler und seinen Stellvertreter sowie die Rechnungsprüfer;
  • Sie wählt den Säckelmeister, sofern der Gemeinderat nicht ermächtigt ist, die Finanzverwaltung einem andern Mitglied des Gemeinderates zu übertragen;
  • Sie beschliesst über die Genehmigung der Rechnungen aller Verwaltungszweige der Gemeinde;
  • Sie setzt den jährlichen Voranschlag fest und bewilligt die Gemeindesteuern;
  • Sie gewährt die Kredite für Schul- und Strassenbauten und andere Ausgaben, die durch den Voranschlag eines Jahres nicht finanziert werden;
  • Sie beschliesst über den Erwerb entbehrlicher Liegenschaften;
  • Sie erlässt die Dienst- und Gehaltsordnung für das Personal der Gemeinde und ihrer Anstalten;
  • Sie beschliesst über die Errichtung von zweckgebundenen Fonds aus Mitteln der Gemeinde, über die Aufhebung oder Verminderung von zweckgebundenen Fonds und über die Verwendung von Fondserträgnissen zu andern Zwecken;
  • Sie beschliesst über die Errichtung selbständiger oder unselbständiger Anstalten und über den Beitritt zu Zweckverbänden;
  • Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht, soweit die Gemeinde nach Bundesrecht oder kantonalem Recht darüber entscheidet.

Beschlussfassung an der Urne

In der Gemeinde Steinen wird über Wahlen und Sachgeschäfte an der Urne abgestimmt. Über die der Urnenabstimmung unterstellten Sachgeschäfte ist vorher an der Gemeindeversammlung zu beraten. Die jeweilige Abnahme der Jahresrechnung der Gemeinde Steinen wie auch die Genehmigung des Voranschlages und die Festsetzung des Steuerfusses, erfolgt an der ordentlichen Gemeindeversammlung.

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach aussen. Entsprechend der Anzahl der Gemeinderatsmitglieder werden gemäss Organigramm zehn Ressorts unterschieden. Für jedes Ressort ist ein Ratsmitglied als Vorsteher zuständig. Die Ressorts werden wie folgt aufgeteilt:

  • Präsidium
  • Bau /10. Vormundschaftsbehörde
  • Bildung und Schule
  • Finanzen
  • Gemeindebetriebe und Liegenschaften
  • Kirche, Kultur, Freizeit
  • Soziales
  • Wehrdienste
  • Umwelt, Hygiene und öffentlicher Verkehr

Rechnungsprüfungskommission

Die Aufgabe der Rechnungsprüfer liegt darin, zu prüfen, ob die Jahresrechnung der Gemeinde richtig ist und ob den Vorschriften über das Gemeindevermögen, den Voranschlag und das Rechnungsvermögen nachgelebt wurde. Sie erstellt über ihren Befund und über allfällige besondere Wahrnehmungen schriftlich Bericht und Antrag und leitet diese mit Rechnung an die Gemeindeversammlung weiter.

Kommissionen

Jede Gemeinde ist verpflichtet, die vom kantonalen Recht vorgeschriebenen Kommissionen zu bestellen. Der Gemeinderat bestimmt die Mitgliederzahl derselben, soweit sie nicht schon durch Gesetz, Gemeindeordnung oder Beschluss der Gemeindeversammlung festgesetzt ist. Die Präsidenten und Protokollführer der Kommissionen, mit Ausnahme der Rechnungsprüfungskommission, bezeichnet der Gemeinderat. Im übrigen konstituieren sich die Kommissionen selbst. Die Kommissionen haben, soweit ihnen nicht durch Bundesrecht oder kantonales Recht Entscheidungsbefugnisse eingeräumt sind, dem Gemeinderat Bericht und Antrag zu stellen.

Organigramm der politischen Gemeinde

Das Organigramm (Behördenverzeichnis) der politischen Gemeinde zeigt den Aufbau und die Gliederung der verschiedenen Verwaltungszweige. Dieses kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gemeindeverwaltung

Die gesamte Gemeindeverwaltung ist im Gemeindehaus in Steinen untergebracht. Sie gliedert sich in folgende Einzelstellen auf:

Gemeindeverwaltung  in Steinen
  • AHV-Zweigstelle
  • Amtsvormundschaft
  • Arbeitsamt
  • Bausekretariat
  • Betreibungsamt (Schwyz)
  • Einwohnerkontrolle
  • Friedhofverwaltung
  • Fürsorgesekretariat
  • Gemeindekanzlei
  • Gemeindekassieramt
  • Gewässerschutzsekretariat
  • Liegenschaftsverwaltung
  • Schulsekretariat (Schulhaus)
  • Steueramt
  • Umweltschutzsekretariat
  • Vormundschaftssekretariat
  • Zivilstandsamt
  • Zivilschutzsekretariat
  • Zivilschutzstelle

Alle diese Amtsstellen können über die Telefonnummer 041 /832 13 62 verlangt werden.

Fliessende Informationsvermittlung

Mit der nötigen Aufmerksamkeit informiert der Gemeinderat die Bevölkerung laufend über seine Tätigkeiten. Das jeweilige gemeinderätliche Bulletin (Gemeinderatsverhandlungen) wird regelmässig publiziert. Es wird den Zeitungsredaktionen und Radiostellen in der Region zur Verfügung gestellt. Interessante und aktuelle Projekte, Vorhaben oder Begebenheiten werden zudem in Bild und Text in der Steiner Dorfzeitung näher vorgestellt.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Schalterstunden:

  • Montag bis Freitag vormittags von 07.45 bis 11.00 Uhr
  • nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr

Notariat, Grundbuchamt Goldau

Bahnhofstrasse 8

Kantons- und Bezirksverwaltungen

Kantonale Verwaltung Schwyz

Verkehrsamt (Motorfahrzeugkontrolle) (über Kant. Verwaltung verlangen)

Bezirksverwaltung Schwyz

Über diese Telefonnummern können sämtliche Verwaltungszweige verlangt werden, sofern sie im alphabetischen Verzeichnis nicht namentlich aufgeführt sind.

Gerichte

Vermittleramt (Friedensrichter) Steinen

Bezirksgerichtspräsidium Schwyz

Bezirksgericht Schwyz

Kantonsgericht, Strafgericht, Verwaltungsgericht

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