Neues Reglement über die Abfallentsorgung

neue Abfallentsorgungsvorschriften

Revision des Kehrichtreglements nach Verwaltungsgerichtsbeschluss

Nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 28.4. 97 müssen Gebühren im Kausalabgaberecht zwingend im kommunalen Erlass geregelt sein. Das heisst konkret, Reglemente in denen der Gemeinderat bis anhin die Gebühren festsetzte, müssen revidiert werden. In der Folge beauftragte der Gemeinderat die Kommission Umwelt & Hygiene, das Kehrichtreglement hinsichtlich des Verwaltungsgerichtsentscheides zu überarbeiten. Nach längerer Zeit wurde zu diesem Problem vom Justizdepartement ein Lösungsvorschlag unterbreitet, der einerseits den Anforderungen des Verwaltungsgerichtsentscheides Rechnung trägt und andererseits die Anliegen der Gemeindebehörde nach Flexibilität berücksichtigt. Das geltende Kehrichtreglement stammt aus dem Jahre 1982 und beinhaltet eine Kausalabgabe für Wohnungen und Gewerbebetriebe. Die Einführung einer Sackgebühr wurde vom Stimmvolk an der Urne drei Mal abgelehnt. Hinsichtlich dieser schwierigen politischen Ausgangslage beschlossen Kommission und Gemeinderat mit der Einführung einer Sackgebühr weiterhin zuzuwarten. Darauf hin wurden Wege gesucht, die auf der bestehenden Gebührenerhebung basieren. Diese wurden aber in der Vorprüfung vom Justizdepartement aus Gründen der Rechtsgleichheit und dem Widerspruch zum revidierten Umweltschutzgesetz abgelehnt. Im weiteren sieht die künftige kantonale Verordnung über den Umweltschutz für alle Gemeinden ein System von Grundgebühr und Mengengebühr vor. Der Gemeinderat bedauert diesen Entscheid, hat aber als Folge dieser unmissverständlichen Ausgangslage der zuständigen Kommission den Auftrag erteilt, ein Kehrichtreglement mit Grundgebühr und Mengengebühr auszuarbeiten. Der Gemeinderat will so einer allfälligen Ersatzvornahme durch den Regierungsrat zuvorkommen und die Möglichkeit zur selbständigen Ausarbeitung eines neuen Kehrichtreglementes nutzen. Zur Zeit sind die politischen Parteien und wirtschaftlichen Vereine zur Stellungnahme zum vorliegenden Reglements – Entwurf eingeladen, um so einen breiten Konsens für eine rechtlich und politisch tragbare Lösung zu finden. Der ausgearbeitete Zeitplan sieht eine Traktandierung als Sachgeschäft für die Gemeindeversammlung vom nächsten Frühjahr vor.

Präsident Kommission Umwelt und Hygiene, Paul Wiget